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BVerwG, 26.11.1962 - I B 142.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Anhörungstermin; Auszug; Bekanntgabe; Flurbereinigungsplan; Plannachtrag; Planänderung; Planänderungsbefugnis; Verfahren; Widerspruch; Widerspruchsabhilfe; Änderung
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Möglichkeit der Anfechtung einer Willenserklärung - Verpflichtung zur Zustellung des Auszuges aus einem Flurbereinigungsplan - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.03.1962 - 81 VII 61
- BVerwG, 26.11.1962 - I B 142.62
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 11.09.1985 - 5 B 50.83
Bereitstellung von Land im Flurbereinigungsverfahren für Anlagen im öffentlichen …
Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 - BVerwG 1 B 142.62 - (RdL 1963, 134) ist nicht feststellbar.Demzufolge wäre selbst dann, wenn der Frage der Beachtung der aufgezeigten Förmlichkeiten entscheidungserhebliche Bedeutung zugekommen wäre, dem in der bezeichneten Entscheidung vom 26. November 1962 (RdL 1963, 134) geforderten Informationszweck in der mündlichen Verhandlung unter Wahrung der in dieser Entscheidung ebenfalls hervorgehobenen Überlegungsfrist ausreichend Rechnung getragen worden.
Die im Zusammenhang damit aufgeworfene Frage, ob es erforderlich ist, nach jeder Änderung des Flurbereinigungsplans, die nach dessen Bekanntgabe und Erörterung in einem Anhörungstermin vorgenommen wird, den den Flurbereinigungsplan ändernden Vorstandsbeschluß in einem weiteren Anhörungstermin zu eröffnen, die dadurch bedingte Änderung in einem entsprechend geänderten Plan darzustellen und dem davon betroffenen Teilnehmer zur Kenntnis zu bringen, ist durch die vorangeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 (RdL 1963, 134) bereits hinreichend geklärt.
- BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72
Rechtsmittel
Die spätere Übermittlung des endgültigen Flächenverzeichnisses, das nach den Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts hinsichtlich der die Kläger betreffenden Grundstücke von dem vorläufigen Verzeichnis nicht abweicht, ist nicht mehr Bestandteil des Bekanntgabeverfahrens und berührt deshalb seine Rechtmäßigkeit nicht (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134]). - OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17
Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe; …
Der Auszug aus dem Flurbereinigungsplan ist die einzige - einem Teilnehmer ausgehändigte - amtliche Unterlage, die ihm Aufschluss über seine Abfindung und ihren Wert gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.1962 - I B 142.62 - RdL 1963, 134).Der Teilnehmer soll dadurch in den Stand gesetzt werden, seine Abfindung anhand des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan in Ruhe tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen, um sich darüber schlüssig zu werden, ob er mit der Entscheidung einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269; vom 26.11.1962, a. a. O.).
- BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72
Bestandskraft eines Neuverteilungsplanes - Bekanntgabe eines …
Die spätere Übermittlung des endgültigen Flächenverzeichnisses, das nach den Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts hinsichtlich der die Kläger betreffenden Grundstücke von dem vorläufigen Verzeichnis nicht abweicht, ist nicht mehr Bestandteil des Bekanntgabeverfahrens und berührt deshalb seine Rechtmäßigkeit nicht (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134]). - OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15
Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige …
Die Übersendung dieses Auszuges ist demnach nicht Teil des Ladungsvorganges, sondern dient - zwecks Beschleunigung des Verfahrens - der zusätzlichen Vorabinformation der Teilnehmer; die Präklusionswirkung setzt damit nicht die wirksame Zustellung der Auszugsübersendung oder gar über die öffentliche Bekanntmachung der Ladung hinaus zusätzlich noch eine individuelle Ladung voraus (vgl. zuletzt OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 22.2.2011 - 9 K 15/08 -, RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG unter Bezug auf BayVGH, Bescheid v. 26.11.1970 - 19 VII 70 -, RzF 3 zu § 59 Abs. 3 FlurbG sowie BVerwG, Beschl. v. 26.11.1962 - 1 B 142/62 -, RzF 1 zu § 59 Abs. 3 FlurbG und ergänzend Beschl. v. 17.2.1975 - 5 B 67/73 -, RzF 4 zu § 59 Abs. 3 FlurbG). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: …
Abgesehen davon bedurfte es hier einer solchen Zustellung nicht, weil die Planänderung bereits im Rahmen einer Widerspruchsverhandlung mit Zustimmung ihres Rechtsvorgängers vorgenommen worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1962 - I B 142, 62 -, RdL 1963, 134). - BVerwG, 07.05.1973 - V CB 15.72
Darlegungsanforderungungen beim Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde - …
Der Auszug selbst enthält keine rechtliche Regelung eines Einzelfalles, die das Wesen des Verwaltungsakts ausmacht (Beschluß vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134]). - BVerwG, 21.08.1986 - 5 CB 17.83
Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan - Mangel der unzureichenden Begründung …
Eine Zulassung der Revision wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 - BVerwG 1 B 142.62 - (RdL 1963, 134 ) scheidet ebenfalls aus. - OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18
Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten; …
Durch den Auszug soll der Teilnehmer in den Stand gesetzt werden, seine Abfindung in Ruhe tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen, um sich darüber schlüssig zu werden, ob er mit der Entscheidung einverstanden ist (…vgl. Senatsurteil vom 25.6.2018 - 15 KF 29/17 - juris Rn. 51 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269; vom 26.11.1962 - I B 142.62 - RzF 1 zu § 59 Abs. 3 FlurbG = RdL 1963, 134). - BVerwG, 24.02.1976 - V B 79.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährleistung der …
Die Feststellung der dabei vorgenommenen Änderungen wird durch die mündliche Verhandlung und die Sachverhaltsfeststellungen im schriftlichen Urteil ermöglicht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134], vom 17. Februar 1975 - BVerwG V B 67.73 - [RdL 1975, 269]). - BVerwG, 26.03.1973 - V CB 13.72
Neuverteilung von Flächen - Rechtmäßigkeit eines Flurbereinigungsverfahrens - …
- BVerwG, 17.02.1975 - V B 67.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.12.1979 - 5 B 18.78
Voraussetzungen einer Ortsbesichtigung im Flurbereinigungsverfahren - …
- VGH Bayern, 26.11.1970 - 19 VII 70